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   BSG, 21.12.2015 - B 2 U 130/15 B   

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https://dejure.org/2015,42214
BSG, 21.12.2015 - B 2 U 130/15 B (https://dejure.org/2015,42214)
BSG, Entscheidung vom 21.12.2015 - B 2 U 130/15 B (https://dejure.org/2015,42214)
BSG, Entscheidung vom 21. Dezember 2015 - B 2 U 130/15 B (https://dejure.org/2015,42214)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 04.06.1975 - 11 BA 4/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Frist - Urteil - Zustellung - Geltungsbereiches des

    Auszug aus BSG, 21.12.2015 - B 2 U 130/15 B
    Soweit die Klägerin die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) geltend macht, hätte sie ua darlegen müssen, dass eine bestimmte Rechtsfrage klärungsbedürftig ist, weil sie noch nicht Gegenstand einer höchstrichterlichen Entscheidung war oder weiterhin oder erneut klärungsbedürftig ist (vgl dazu BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13, 65), weil sich auch aus sonstigen höchstrichterlichen Entscheidungen keine ausreichenden Anhaltspunkte zu ihrer Beantwortung ergeben (vgl dazu BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2) und weil deren Beantwortung nicht unmittelbar dem Gesetz zu entnehmen ist (vgl dazu BSG SozR 1500 § 160a Nr. 4).
  • BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75

    Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte

    Auszug aus BSG, 21.12.2015 - B 2 U 130/15 B
    Soweit die Klägerin die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) geltend macht, hätte sie ua darlegen müssen, dass eine bestimmte Rechtsfrage klärungsbedürftig ist, weil sie noch nicht Gegenstand einer höchstrichterlichen Entscheidung war oder weiterhin oder erneut klärungsbedürftig ist (vgl dazu BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13, 65), weil sich auch aus sonstigen höchstrichterlichen Entscheidungen keine ausreichenden Anhaltspunkte zu ihrer Beantwortung ergeben (vgl dazu BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2) und weil deren Beantwortung nicht unmittelbar dem Gesetz zu entnehmen ist (vgl dazu BSG SozR 1500 § 160a Nr. 4).
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 21.12.2015 - B 2 U 130/15 B
    Zwar benennt sie das Urteil des Senats vom 5.7.2005 - B 2 U 32/03 R -, zeigt jedoch nicht in der erforderlichen Weise auf, dass das LSG nicht nur einen in dieser Entscheidung enthaltenen Rechtssatz missverstanden oder übersehen oder die Entscheidung in ihrer Tragweite verkannt und deshalb das Recht unzutreffend angewandt haben, sondern die höchstrichterliche Rechtsprechung grundsätzlich in Frage gestellt und andere rechtliche Maßstäbe entwickelt haben könnte (vgl hierzu BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34).
  • BSG, 05.07.2005 - B 2 U 32/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragshöhe - Gefahrtarif -

    Auszug aus BSG, 21.12.2015 - B 2 U 130/15 B
    Zwar benennt sie das Urteil des Senats vom 5.7.2005 - B 2 U 32/03 R -, zeigt jedoch nicht in der erforderlichen Weise auf, dass das LSG nicht nur einen in dieser Entscheidung enthaltenen Rechtssatz missverstanden oder übersehen oder die Entscheidung in ihrer Tragweite verkannt und deshalb das Recht unzutreffend angewandt haben, sondern die höchstrichterliche Rechtsprechung grundsätzlich in Frage gestellt und andere rechtliche Maßstäbe entwickelt haben könnte (vgl hierzu BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34).
  • BSG, 31.03.1993 - 13 BJ 215/92

    Rentenzahlung - Berufung - Nachzahlung

    Auszug aus BSG, 21.12.2015 - B 2 U 130/15 B
    Soweit die Klägerin die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) geltend macht, hätte sie ua darlegen müssen, dass eine bestimmte Rechtsfrage klärungsbedürftig ist, weil sie noch nicht Gegenstand einer höchstrichterlichen Entscheidung war oder weiterhin oder erneut klärungsbedürftig ist (vgl dazu BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13, 65), weil sich auch aus sonstigen höchstrichterlichen Entscheidungen keine ausreichenden Anhaltspunkte zu ihrer Beantwortung ergeben (vgl dazu BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2) und weil deren Beantwortung nicht unmittelbar dem Gesetz zu entnehmen ist (vgl dazu BSG SozR 1500 § 160a Nr. 4).
  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare

    Auszug aus BSG, 21.12.2015 - B 2 U 130/15 B
    Von einer weiteren Begründung sieht der Senat ab, weil diese nicht geeignet ist, zur Klärung der Voraussetzungen der Revisionszulassung beizutragen (§ 160a Abs. 4 Satz 2 Halbs 2 SGG; zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer entsprechenden Verfahrensweise vgl BVerfG vom 8.12.2010 - 1 BvR 1382/10 - NJW 2011, 1497).
  • BSG, 11.04.2013 - B 2 U 8/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Veranlagung - Gefahrtarif 2005 -

    Auszug aus BSG, 21.12.2015 - B 2 U 130/15 B
    Bei einem Rechtsstreit, der die Anfechtung eines Veranlagungsbescheides zum Gegenstand hat, kann das wirtschaftliche Interesse anhand der sich aus dem angefochtenen Bescheid mittelbar ergebenden Beitragsmehrbelastung beziffert werden (vgl BSGE 113, 192 = SozR 4-2700 § 157 Nr. 5 RdNr 59 f).
  • BSG, 07.05.2014 - B 12 KR 30/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Verfahrensmangels - Fehlen von

    Auszug aus BSG, 21.12.2015 - B 2 U 130/15 B
    Allein aus den von der Klägerin geltend gemachten Umständen, dass das LSG Vorbringen nicht in den Urteilsgründen wiedergegeben habe und die Urteilsgründe unvollständig und widersprüchlich seien, kann nicht ohne weiteres auf einen Verstoß gegen die Begründungspflicht nach § 136 SGG (vgl hierzu zB BSG vom 7.5.2014 - B 12 KR 30/12 B) oder die Verletzung des Anspruchs der Klägerin auf rechtliches Gehör nach § 62 SGG - wie von ihr gerügt - geschlossen werden.
  • LSG Baden-Württemberg, 15.04.2015 - L 3 U 3466/12

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Gefahrtarif 2008 -

    Auszug aus BSG, 21.12.2015 - B 2 U 130/15 B
    L 3 U 3466/12 (LSG Baden-Württemberg).
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